p.B!Normannia Winterberg

Widerliche Rotfaschisten wollen Tod von deutschen Soldaten mit Champagner feiern!

10. September 2009 · Kommentar schreiben

Linksextremisten wollen Tod von Soldaten mit Champagner feiern

Ausschnitt des linksextremen Internetportals „Indymedia“, das Bilder der Aktion veröffentlichte Foto: JF

BERLIN. Bundeswehrgegner haben dazu aufgerufen, gefallene deutsche Soldaten mit Champagner zu feiern. Unter dem Motto „Jeder Gefallene eine Flasche Schampus!“ und „Feste feiern wie SIE fallen“ veröffentlichte der Landesverband Berlin-Brandenburg der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ einen offenen Brief an die Bundeswehr.

In diesem warf die Organisation den Soldaten vor, für einen „schäbigen Sold in die Dienste des Kapitals zu treten“, um „der deutschen Wirtschaft den Zugang zu Rohstoffen freizuschießen“. Für jeden deutschen Soldaten, der bei diesem „ehrlosen Treiben“ falle, werde man daher künftig eine „Runde Schampus“ schmeißen.

Als Zeichen ihrer Ablehnung der Armee protestierten die Linksextremisten auch gegen die Einweihung des Ehrenmals für die gefallenen deutschen Soldaten der Bundeswehr am vergangenen Dienstag in Berlin.

Bundeswehrverband nennt Aktion „widerwärtig und geschmacklos“

Hierbei veranstalteten mehrere Personen mit Bundeswehruniformen und Schweinemasken unweit des Verteidigungsministeriums ein künstliches Blutbad. Im Anschluß daran wurden sie mit einem fiktiven schwarz-rot-goldenen Tapferkeitsorden ausgezeichnet. Vor einem goldfarbenen Transparent, das das Ehrenmahl darstellten sollte, hinterließen die Bundeswehrgegner zudem mehrere Kothaufen.

Der Sprecher des Deutschen Bundeswehrverbandes, Wilfried Stolze, bezeichnete die Aktion gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „widerwärtig und geschmacklos“: „Das ist an Hirnrissigkeit nicht zu überbieten. Die Verantwortlichen stellen sich dadurch selbst außerhalb der demokratischen Gesellschaft.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landesverband Berlin-Brandenburg der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ mit der Veröffentlichung eines makaberen Plakates für scharfe Kritik gesorgt. Auf diesem war unter der Überschrift „Schritt zur Abrüstung“ die Beerdigung eines gefallenen Bundeswehrsoldaten zu sehen. (krk)

Quelle: Junge Freiheit

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Urlaub in Italien? Vielleicht lieber nach Südtirol!

14. August 2009 · Kommentar schreiben

Das brutale Vorgehen von italienischen Sicherheitskräften in Südtirol gegen die deutschsprachige Mehrheit wurde von der FAZ dokumentiert. Lesen Sie http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EF5140981E01E4A9D878CD8B920120A45~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Entscheiden Sie selbst,  ob Sie  nach Italien in den Urlaub fahren wollen. Nachdem Südtirol nicht Italien ist, wäre dies eine Alternative.

Normannia Winterberg

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Freikorps Passau verhinderte vor 90 Jahren eine Sowjetrepublik Bayern!

25. Juli 2009 · Kommentar schreiben

Vor 90 Jahren versuchten kommunistische Freischärler eine Sowjetpublik auf Bayrischen und Deutschem Boden zu errichten.  Es wurden bereits Massenerschießungen durchgeführt als Freikorps diesem Treiben ein Ende bereiteten. Die Passauer Neue Presse erinnert in Ihrer Ausgabe vom 25/26.07.09 an das Freikorps Passau.

Freikorps Passau Freikorps Passau Bild1

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Mahnworte!

13. Juli 2009 · Kommentar schreiben

„Man kann auch in einer Welt,

die so verkommen ist wie die unsrige,

ein lebenswertes Leben führen.

Es genügt, daß man denkt,

daß man sich nicht verkauft,

daß man auf seiner Würde besteht und dem

Unwürdigen nicht den kleinsten Finger reicht.

Auch unter Opfern nicht“

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Tapferkeit – unsere Soldaten!

7. Juli 2009 · Kommentar schreiben

Mit der Tapferkeitsmedaille wurden unsere Soldaten bei einem Einsatz in Afghanistan ausgezeichnet. Sie retteten verwundete Kameraden und afghanische Kinder trotz Explosionen während eines Feuergefechts.

- Weiter so -

Tapferkeit Bundeswehr

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Angriff auf die Bundeswehr!Kommunistischer Terror in Deutschland Teil2

2. Juli 2009 · Kommentar schreiben

Feindbild Bundeswehr - Bundeswehr angreifen Kommunistische Agitatoren wollen unsere Soldaten angreifen – und rufen zur Gewalt gegen Personen, Sachen und Einrichtungen der Heimatschutzkräfte auf. Hier ist der Rechtsstaat aufgerufen mit allergrößter Härte gegen diese Brandstifter vorzugehen. Herr Staatsanwalt – walten Sie Ihres Amtes!

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Kommunistischer Terror geht weiter – die Linke denunziert Redner! Ob SPD,CDU,CSU,GRÜNE,LINKE,NPD – Meinungsfreiheit ist nicht teilbar!

1. Juli 2009 · Kommentar schreiben

Revolutionärer Staatsschutz und wehrhafte Demokratie

Die Hinrichtung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg im Januar 1919

Von Stefan Lux, M. A.

Das Problem der parlamentarischen Mißverständnisse

Die Geschäftsordnung (GO) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg von Berlin beschränkt im Absatz drei des Paragraphen sechsundzwanzig „Sachbeiträge der Verordneten, Zwischenfragen“ die Redezeit bei Sachbeiträgen auf fünf Minuten.[1][i]

Einerseits ist diese Redezeitbegrenzung aus organisatorischen Gründen sinnvoll, weil sie die Redner zwingt eng bei der Sache zu bleiben. Andererseits übt die einschränkende Vorschrift auf die Redner einen unmittelbaren  Zwang aus, der je nach individuellen Fähigkeiten zu qualitativ sehr verschiedenen Verkürzungen, Zuspitzungen und Dramatisierungen führen kann. Deswegen und wegen der individuellen Fähigkeiten der Zuhörer können Mißverständnisse auftreten. Mißverständnisse sind also systemimmanent und müssen in Kauf genommen werden. In der Regel bleibt dies ohne außerparlamentarische Folgen, ausgenommen außenstehende Interessengruppen nutzen dies zum Beispiel für ihre Lobbyarbeit.

Neben dem eindeutig vorsätzlichen Mißbrauch von Mißverständnissen durch außerparlamentarische Interessenten, kann dieses Phänomen zwei weitere Folgen haben:

Zum einen unterliegen die Mitglieder und Anhänger einer Weltanschauungspartei wie der LINKEN in der Regel weltanschaulich bedingten kognitiven Dissonanzen. In diesem Fall unterwerfen sie die Realität ihrer Weltanschauung. Dies führt zu schematischen und leicht steuerbaren Reaktionen der LINKEN.

Zum anderen können von den Mitgliedern und Anhängern einer Weltanschauungspartei wie der LINKEN aus weltanschaulichen Gründen parlamentarische Debatten durch vorsätzliche Handlungen, wie grobe Störungen der Ordnung, verhindert werden, weil die LINKEN befürchten, daß die parlamentarische Debatte eines von ihnen tabuisierten und ritualisierten Themas neutralen und kritischen Zuhörern einen alternativen und kritischen Zugang zu diesem Thema ermöglicht. Ein Ereignis dieser Art bedeutet den Verlust der Kontrolle über Tabus sowie die damit verbundenen Rituale und damit in diesen Fällen das Ende der linksextremen Machtstellung durch die Manipulation der Menschen. Aus Sicht der LINKEN müssen sie sogar auch antidemokratisch verhindern, daß Zuhörer etwas im Sinne der LINKEN missverstehen können.[2]

Wegen des unten behandelten Problems der sogenannten „antifaschistischen Front“ gegen die parlamentarische Demokratie, die das parlamentarische System faktisch außer Kraft setzt und in ein bolschewistisches Akklamationssystem mutiert, ist die kognitive Dissonanz der LINKEN seitens der NPD-Fraktion ein wichtiges Arbeitsmittel zur parlamentarischen Fernsteuerung und Vorführung der LINKEN, sowie der anderen etablierten Blockparteien, wenn sie sich von der LINKEN vereinnahmen lassen und sich unkritisch an antidemokratischen Akklamationen der LINKEN beteiligen.[3]

Die parlamentarische Steuerung und Vorführung der LINKEN mittels ihrer „antifaschistischen“ Reflexe ist eine Methode zur Durchbrechung des etablierten Blocks, der in der Tradition der stalinistischen „Volksfrontstrategie“ steht und in der BRD hauptsächlich von der LINKEN initiiert wird. Die Eskalation, die von der LINKEN durch die Denunziation Jörg Hähnels geschieht, war von Seiten der NPD-Fraktion aber nicht kalkulierbar und deswegen nicht steuerbar. Die NPD-Fraktion ist nicht an einer Eskalation interessiert, sondern beabsichtigt mit dem Antrag zur Umbenennung des Anton-Saefkow-Platzes in Waldemar-Pabst-Platz zwei fundamentale weltanschauliche Angelegenheiten  mit erheblicher politischer Wirkung öffentlich zu debattieren, um die herrschende Diffamierung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Beleidigung der NPD durch die etablierten Blockparteien durch Thematisierung und Tabubruch zu durchbrechen:

Erstens den systematischen  Mißbrauch Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs seitens der LINKEN als demokratische Feigenblätter. Hier stehen im Mittelpunkt der kritischen Betrachtungen Jörg Hähnels die für die LINKE BRD-Identität stiftenden politischen Märchen von den selbstlosen „kämpferischen Demokraten“ Liebknecht und Luxemburg.[4]

Zweitens soll mit dem Antrag eine breite öffentliche Debatte über die allgemeine Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Verbindung mit der für diese Rechte sehr problematischen Theorie und Praxis der sogenannten „wehrhaften“ oder „streitbaren“ Demokratie, im englischsprachigen Original „militant democracy“ bezeichnet, eingeleitet werden.[5] Dieser Komplex ist für die NPD-Fraktion von erheblicher Bedeutung, da immer wieder die NPD unter dem Stichwort „wehrhafte Demokratie“ repressiv rechtsbrüchig verfolgt wird.

Der historische Hintergrund des Antrags für einen Waldemar-Pabst-Platz

Die Ereignisse vom 29. September 1918 bis zum 16. Januar 1919

Die Mehrheitsparteien des Reichstags Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Fortschrittliche Volkspartei (FVP) und ZENTRUM begannen Ende September 1918 einen Vorstoß zur Ablösung des monarchistischen Reichskanzlers Graf von Hertling, zur Parlamentarisierung des Reiches, zur faktischen Unterstellung der Obersten Heeresleitung (OHL) unter die politische Führung und zur Aufnahme von Friedensverhandlungen.

Die Absichten der Mehrheitsparteien wurden der Obersten Heeresleitung (OHL), Hindenburg und Ludendorff, am Sonntag, den 29. September 1918, vom Staatssekretär des Äußeren, von Hintze, vorgetragen. Die OHL akzeptierte die Initiative zur Reform des politischen Systems des Deutschen Reiches, leistete entgegen den Erwartungen der Mehrheitsparteien keinen Widerstand und vertrat diese Ideen mit dem Programm der „Revolution von oben“. Am 29. September 1918 waren die Würfel gefallen, es war fester Wille der Mehrheitsparteien des Deutschen Reichstages, der Ministerialbürokratie des Reiches und der deutschen Staaten, sowie der für den Landkrieg zuständigen militärischen Führungsorganisation des Deutschen Reiches, den Staat von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarische Monarchie revolutionär umzubilden.[6]

Die durch den Prinzen Max von Baden am 3. Oktober 1918 gebildete neue Reichsregierung war eine parlamentarisch-demokratische, die sich auf die Mehrheitsparteien des Reichstages, SPD, FVP und ZENTRUM stützte und der Reichstagsmehrheit verantwortlich war. Die von der revolutionären Reichsregierung aufgenommenen Waffenstillstandsverhandlungen mit dem us-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson führten in dessen dritter Note zum deutschen Waffenstillstandsgesuch, zur Forderung, die Monarchie im Deutschen Reich abzuschaffen.[7] Die seit dem 3. Oktober 1918 stattfindenden revolutionären Ereignisse wurden am 28. Oktober 1918 im Deutschen Reichstag durch das Gesetz zur Änderung der Reichsverfassung von 1871 rechtlich gesichert.[8]

Die deutsche Oktoberrevolution von 1918 wurde von ihrem Beginn an von Bolschewisten durch konterrevolutionäre Bestrebungen behindert und bekämpft. Zwei linksextremistische Gruppen, zum einen die sogenannten „Revolutionären Obleute“, die im Umfeld der USPD agierten und zum anderen die sogenannte „Gruppe Internationale“, die gewöhnlich unter dem Phantasienamen „Spartakusbund“ öffentlich firmierte und von deren Angehörigen zur Jahreswende 1918 zu 1919 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) gegründet worden war, wollten mit allen legalen, aber besonders auch unter massiven Einsatz von jeder Art von illegalen Mitteln verhindern, daß Deutschland ein parlamentarisch-demokratisches politisches System erhielt. Sie strebten statt eines parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates eine von Willkür gekennzeichnete terroristisch-bolschewistische Militärdiktatur nach sowjetrussisch-leninistischem Vorbild an. In den folgenden Tagen bereiteten die Bolschewisten einen ersten Putsch vor, der zu den Ereignissen des 9. November 1918 in Berlin führte, zur sozialdemokratischen Novemberrevolution.[9]

Die Zersetzung der deutschen Sozialdemokratie im Ersten Weltkrieg

Durch die gezielte Zersetzung der SPD wurde die Partei in verschiedene Gruppen gespalten, in die Mehrheitssozialdemokratie (MSPD), die Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD), und die „Gruppe Internationale“, den sogenannten „Spartakusbund“. Innerhalb der sozialdemokratisch orientierten Freien Gewerkschaften bildeten die Bolschewisten die sogenannten „Revolutionären Obleute“ um Emil Barth und Wilhelm Dittmann. Die linksextremistischen Abspaltungen der SPD und die bolschewistische Interessengruppe der sogenannten „Revolutionären Obleute“ in den Freien Gewerkschaften waren die Betreiber der bolschewistischen Konterrevolution. Sie wollten keinen vom deutschen Volk getragenen Staat, sondern sie wollten eine terroristisch-bolschewistische Militärdiktatur nach sowjetrussisch-leninistischem Vorbild über das deutsche Volk errichten.[10]

Seit Beginn der deutschen Oktoberrevolution störten bolschewistische Gruppen massiv den revolutionären Prozeß und engten den Handlungsspielraum der zivilen und militärischen Behörden des Reiches sowie der führenden Personen der Mehrheitssozialdemokratie erheblich ein. So gelang es den Bolschewisten auf breiter Front, von der „Gruppe Internationale“, dem sogenannten „Spartakusbund“, über die USPD bis zum linken Flügel der mitregierenden MSPD, eine Amnestie für politisch motivierte Straftäter (PMS) zu fordern und durchzusetzen.[11] Diese Amnestie mit ihren schwerwiegenden Folgen, erschütterte unterbewußt irreparabel das Vertrauen weiter Teile des deutschen Volkes in das im Entstehen begriffene parlamentarisch-demokratische politische System im Deutschen Reich.[12] Die Amnestie bildete vor der Gründung der Republik den Anfang vom Ende der Weimarer Republik, weil sie die Gestalten auftreten ließ, auf denen die Dolchstoßtheorie beruhte und den revolutionären Prozeß der Parlamentarisierung des Reiches unnötig in die Länge zog, sowie durch die Ereignisse des 9. November 1918 die breite revolutionäre Bewegung spaltete. Durch diesen katastrophalen politischen Fehler wurden zwischen dem 12. und dem 20. Oktober 1918 190 rechtskräftig verurteilte politische Straftäter, darunter sogar auch Verbrecher auf freien Fuß gesetzt. Unter den amnestierten Straftätern befanden sich auch die als unbelehrbar geltenden notorischen Linksextremisten und Angehörigen der USPD Kurt Eisner und Wilhelm Dittmann, die in den folgenden Wochen zu trauriger Berühmtheit gelangten. Eisner galt in weiten Teilen des deutschen Volkes als Synonym für Landes- und Hochverrat, sowie persönliche Unfähigkeit und vollständiges Versagen bei der Lösung politischer Probleme, er galt als linksextremistischer Prototyp: unfähig und kriminell.[13]

Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die von vielen Bolschewisten als die eigentlichen Führerfiguren gesehen wurden, waren nicht amnestiert worden. Deswegen inszenierten die Bolschewisten öffentliche „Proteste“. Trotzdem vielen Menschen damals bewußt war, welche Ereignisse zwangsläufig folgen würden, wurde der rechtskräftig verurteilte Karl Liebknecht am 23. Oktober 1918 amnestiert. Er war als Militärangehöriger verantwortlich für eine gewalttätige Demonstration und war deswegen im Juni 1916 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die russische Bolschewistin Rosa Luxemburg, die am 5. August 1914 die „Gruppe Internationale“ zur Zersetzung der SPD ins Leben rief und damit vorsätzlich die Spaltung der Sozialdemokratie betrieb, befand sich in Schutzhaft und wurde am 8. November 1918 auf Grund massiven politischen Drucks der bolschewistischen Konterrevolutionäre entlassen.[14]

Die Aufstellung der freiwilligen Regierungstreuen Truppen

Dem Rat der Volksbeauftragten und der Reichregierung unter dem Mehrheitssozialdemokraten Friedrich Ebert und dem Führer der Unabhängigen Sozialdemokraten Hugo Haase gelang es in den Monaten November und Dezember nicht die uneingeschränkte Kontrolle über das Deutsche Reich und die Truppenverbände des Wehrpflichtheeres und der Wehrpflichtmarine zu gewinnen, da die Truppen von bolschewistischen Agitatoren unterwandert worden waren, die den Soldaten der Wehrpflichttruppen durch ihre bolschewistische Agitation schwere psychische Schäden zufügten, in dem sie die Soldaten psychologisch demoralisierten. Deswegen verbündete sich die Oberste Heeresleitung mit den Mehrheitssozialdemokraten um Friedrich Ebert und stellte mit Hilfe von Berufsoffizieren und -unteroffizieren, durch Werbung und Einstellung von Freiwilligen, bereits ab dem 15. November 1918 zuverlässige Freiwilligenverbände, die später sogenannten „Freikorps“ auf. Die Freiwilligenverbände wurden zum einen für den Schutz der Grenzen im Osten, zum anderen zur Bekämpfung von Unruhen im Inneren des Reiches benötigt und eingesetzt. Kern dieser neuen Freiwilligentruppen bildeten nicht demobilisierte Truppenverbände des Feldheeres.[15]

Die zwangsläufige Konsequenz des von Rosa Luxemburg als geistiger Brandstifterin und von Karl Liebknecht als bolschewistischer Prediger des Straßenmobs entfachten dynamischen Eskalationsprozesses von terroristischer Gewalt, stand der Versuch die Regierung der Volksbeauftragten und damit die Revolution gewaltsam zu stürzen, um die Wahlen zur Nationalversammlung, am Sonntag, den 19. Januar 1919, zu verhindern und statt dessen eine bolschewistische Militärdiktatur zu errichten.[16]

Am Ende richtete sich die bolschewistische Gewalttätigkeit gegen sich selbst. Der wegen Hoch- und Landesverrats steckbrieflich gesuchte Karl Liebknecht und seine Komplizin Rosa Luxemburg wurden am Mittwoch, den 15. Januar 1919, am späten Nachmittag von Angehörigen der Wilmersdorfer Bürgerwehr in der Mannheimer Straße 43 in Wilmersdorf vorläufig festgenommen und schließlich nach einem Zeitraum von mehreren Stunden zum Stabsquartier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division (GKSD) in das Hotel Eden am Kurfürstendamm gebracht. Dort wurden sie von deren ersten Generalstabsoffizier, Hauptmann, später Major Waldemar Pabst verhört. Beide kamen in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919 ums Leben. Die näheren Umstände der Todesfälle Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg untersuchte das ordentliche Feldkriegsgericht der GKSD vom 8. bis zum 14. Mai 1919 im Moabiter Kriminalgericht.[17]

Die Tat des 15. Januar 1919

Die Ereignisse des 15. Januar 1919 wären ohne die Maßnahmen am Montag, den 6. Januar 1919 nicht möglich gewesen. Am Montag, den 6. Januar 1919 wurde der Volksbeauftragte für Wehrfragen Gustav Noske (SPD) vom Rat der Volksbeauftragten, einer Reihe von Ministern der preußischen Regierung und von Angehörigen des Zentralrates der Großberliner Arbeiter- und Soldatenräte mit den Oberbefehl über alle Regierungstruppen in und bei Berlin beauftragt. Auf Initiative des Zentralrats erhielt Noske vom Rat der Volksbeauftragten die Vollmacht mit allen geeigneten zivilgesellschaftlichen und militärischen Mitteln gegen den bolschewistischen Putsch vorzugehen. Der Zentralrat veröffentlichte dies in seinem Aufruf vom 6. Januar 1919, veröffentlich im Reichsanzeiger Nr. 5, vom 7. Januar 1919.[18] Diese Maßnahmen und die Vollmachten für Noske waren unverzichtbare Voraussetzungen für die Ereignisse und weiteren Maßnahmen der folgenden Tage. Sie zeigen den politischen Willen der SPD den bolschewistischen Putsch auch mit äußerst harten militärischen Mitteln ein gewaltsames Ende zu bereiten.[19]

Deswegen besteht die Tat des 15. Januar 1919 nicht aus Straftaten gegen das Leben, die damals in den Paragraphen 211, 212 und 214 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt waren, sondern in der Tatsache, daß beide steckbrieflich gesuchten mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter festgenommen wurden. Da sich die Mehrheitssozialdemokratie an der politisch selbstmörderischen Amnestiekampagne beteiligt hatte, befürchteten die verantwortlichen Mehrheitssozialdemokraten, daß eine Festnahme und Inhaftierung der beiden, dem linksextremistischen Flügel ihrer Partei schwer zu vermitteln sei und sich deswegen innerparteiliche Unruhe ausbreite und daß sich weitere Abspaltungen ergeben könnten. Da Ebert und Noske einerseits und Pabst andererseits ständig telefonischen Kontakt hielten, waren die Beteiligten sowohl über die Aufspürung der beiden mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter informiert, ordneten vermutlich die Festnahme und den Transport in das Stabsquartier der GKSD im Hotel Eden an. Auch die mutmaßliche Anordnung die beiden standrechtlich hinzurichten erfolgte nach einem Telefonat zwischen Noske und Pabst.[20]

Der Zeitpunkt der standrechtlichen Hinrichtung der beiden ist bis heute unklar. Es mögen die späten Abendstunden des 15. Januar, vielleicht auch die frühen Morgenstunden des 16. Januar 1919 gewesen sein. Amtliche Todeszeitpunkte wurden, soweit allgemein bekannt ist, nicht ermittelt, oder waren im Fall Rosa Luxemburgs aus biologischen und medizinischen Gründen nicht ermittelbar. [21]

Diese standrechtliche Hinrichtung der beiden politisch motivierten Straftäter erwies sich, trotz rechtlicher Vertretbarkeit, als politischer Fehler. Erst durch die Tötung gelang es den Bolschewisten die beiden steckbrieflich gesuchten Landes- und Hochverräter, deren Aktivitäten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ursache für zahlreiche Kapitalverbrechen, besonders Raub, Entführung und Mord war, von Konterrevolutionären zu „revolutionären Märtyrern“ umzudeuten. Die Mythenbildung der Bolschewisten wurde unmittelbar betrieben. Bis zum heutigen Tag wird gebetsmühlenartig das Konstrukt kolportiert, [ii]daß „Karl“ und „Rosa“ die Revolution vor sogenannten monarchistischen Offizieren bewahren wollten. Deswegen mußten auch bolschewistische Verbrechen, Landes- und Hochverrat, Raub, Entführung und Mord zu revolutionären Heldentaten umgedeutet werden. In dieser absurden Weltanschauung konnten nur monarchistische Offiziere dem bolschewistischen Treiben ein gewaltsames Ende setzen, es dürften nicht die von Sozialdemokraten befehligten Regierungstruppen sein. In dieser Anschauung treffen sich auch Internationalsozialisten und Nationalsozialisten.

Zur Entstehung der Mordlegende

Im Fall der Hinrichtung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg wurde schnell von den Bolschewisten der Mythos geschaffen, daß die beiden mutmaßlichen Landes- und Hochverräter von „monarchistischen Offizieren“ ermordet wurden. Die Mordlegende stützt sich auf die verschleiernde Pressemitteilung, das amtliche Kommunique der Garde-Kavallerie-Schützen-Division vom 16. Januar 1919, für dessen Wortlaut der Chef der Presseabteilung der Division Leutnant Dr. Fritz Grabowsky verantwortlich war und den Artikel des führenden Bolschewisten Leo Jogiches in der Roten Fahne vom 12. Februar 1919.[22]

Die Rechtslage in der Revolutionszeit

Hochverrat und seine strafrechtliche Würdigung in der Revolution

Eine der wesentlichen Fragen in der Revolutionszeit war, ob von den Bolschewisten das Verbrechen des Hochverrats durch den Januarputsch verübt wurde. Hochverrat begeht nach § 81 des damaligen Strafgesetzbuches (StGB), wer die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam ändern will. In der Revolutionszeit waren dafür mehrere Voraussetzungen zu klären. Erstens bezog sich der § 81 StGB von 1870/71 nur auf die konstitutionell-monarchische Verfassung? Zweitens war der Hochverratsparagraph auch auf eine aus der konstitutionell-monarchischen Verfassung rechtmäßig fortentwickelten revolutionären Staatsordnung anwendbar? Drittens konnte die Vorschrift auch zum Schutz einer unter Rechtsbruch entstandenen revolutionären und diktatorischen Staatsordnung genutzt werden? Viertens bestand die Frage, ob von der sozialdemokratischen Revolution am 9. November 1918 bis zum Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt am 10. Februar 1919 überhaupt eine Verfassung und somit eine schützenswerte Staatsordnung existierte?[23]

Zu den Fragen wird folgendes ausgeführt:

1.         Auch wenn bei der Schaffung des Paragraphen 81 im Strafgesetzbuch (StGB) von 1870/71 nur an den Schutz der monarchisch-konstitutionellen Staatsordnung gedacht worden war, bezieht sich die Norm des § 81 StGB von 1870/71 auf jede Verfassung des Deutschen Reiches. Verfassung im Sinne des § 81 StGB war sowohl die Reichsverfassung von 1871, als auch eine an ihre Stelle getretene neue Verfassung ohne Berücksichtigung, ob sie unter Wahrung der Normen der alten Reichsverfassung rechtens entstanden war, oder durch revolutionären Rechtsbruch der alten Verfassung.[24]

2.         Im Fall des revolutionären Rechtsbruchs mußte eine neue Verfassung geschaffen werden, um den Hochverratsparagraphen wirksam werden zu lassen. Es bedürfte dazu nicht der Verabschiedung einer formellen Verfassungsurkunde, da Verfassung im Sinne der Hochverratsnorm die materielle Verfassung, also die rechtliche Grundordnung des Staates darstellte, die Gesamtheit der das Dasein und Sosein der Nation regelnden grundsätzlichen Normen.[25]

3.         In einer Revolution konnte sich eine neue vorläufige Verfassung bilden, wenn sich der revolutionäre Rechtsbruch durchgesetzt hatte, ein neuer ordnender verfassungsmäßiger Mindestbestand gebildet wurde, mit dem Ziel eine neue Verfassungsordnung zu errichten.[26]

4.         Die erste Phase der sozialdemokratischen Revolution vom 9. November bis zum 19. Dezember 1918 war im oben beschriebenen Sinn eine „verfassungslose Zeit“, da zwar die alte Verfassung fortbestand, der revolutionäre Rechtsbruch es aber zuließ die Revolution in verschiedene Richtungen zu entwickeln. In dieser Phase konnten die Bolschewisten nur mit gewaltsamem Vorgehen gegen die Revolution an und für sich Hochverrat begehen. Dieser Zustand war mit der Entscheidung des Allgemeinen Deutschen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte für die Errichtung einer parlamentarischen Demokratie durch allgemeine, freie und geheime Wahlen zu einer Nationalversammlung am 19. Dezember 1918 beendet. Der Rätekongreß bestätigte auch den Rat der Volksbeauftragten als oberstes Staatsorgan und setzte als einziges Kontrollorgan den Zentralrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte für den Rat der Volksbeauftragten ein. Damit konnte mit der Hochverratsnorm gegen gewaltsame Bestrebungen vorgegangen werden, diese revolutionäre Regierung zu stürzen und diese verfassungsmäßige Ordnung insgesamt gewaltsam zu ändern.[27]

5.         Seit dem 19. Dezember 1918 stellte der Versuch den Rat der Volksbeauftragten zu stürzen, den Zentralrat auszuschalten und die Wahlen zur Nationalversammlung zu verhindern den Tatbestand des Hochverrats dar. Der Aufruf vom 6. Januar 1919 den Rat der Volksbeauftragten zu stürzen, die Wahlen zur Nationalversammlung zu verhindern und eine bolschewistisch-terroristische Militärdiktatur zu errichten, war verfassungswidrig und erfüllte den Tatbestand des Hochverrats. Ebenso zahlreiche Aufrufe in ähnlicher Art in den folgenden Tagen.[28]

Staatschutz und Revolution

Um in einer revolutionären Lage den Staat vor Verbrechen wie Hochverrat schützen zu können, muß geklärt werden, wer die revolutionäre Diktaturgewalt inne hat. Der Rat der Volksbeauftragten war ohne jeden Zweifel Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt.[29]

Das Staatsschutzrecht stand während der revolutionären Übergangszeit dem mit revolutionärer Diktaturgewalt ausgestatteten Rat der Volksbeauftragten zu. Nach der Wahl zur Nationalversammlung und der Bildung der Regierung Scheidemann diesem Organ. Mit Gesetz vom 10. Februar 1919 und vom 4. März 1919 wurden die alten Zuständigkeiten des Belagerungszustandsrechts auf die neuen Reichsorgane übertragen.[30]

In der revolutionären Übergangsphase handelten die zum Staatsschutz eingesetzten militärischen und polizeilichen Kräfte häufig ohne Berücksichtigung positiver Rechtsvorschriften, nur auf Grundlage des überpositiven Rechts des Staates sich selbst zu bewahren, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und den inneren Frieden zu wahren. Nach den Wahlen zur Nationalversammlung waren die Entscheidungsträger bemüht so schnell wie möglich staatliches Handeln auf den Boden einer positiven Rechtsordnung zu stellen.[31]

Der Waffengebrauch des Militärs

Rechtsgrundlage für den Waffengebrauch des Militärs und seine Beteiligung zur Bekämpfung von Hochverratshandlungen und anderen inneren Unruhen bildete die Dienstvorschrift vom 19. März 1914, die durch die Revolution nicht außer Rechtskraft gesetzt wurde. Mit ihrer Hilfe wurde der bolschewistische Militärputsch im Januar 1919 niedergeschlagen. Noske präzisierte für die Regierungstruppen und die Zivilbevölkerung in der Bekanntmachung vom 20. Januar 1919 des Oberbefehlshabers der regierungstreuen Truppen in und um Berlin die Vorschriften über den Waffengebrauch.[32]

In der Bekanntmachung vom 20. Januar 1919 gab Noske im wesentlichen den Wortlaut der Dienstvorschrift vom 19. März 1914 wieder, die an einigen Stellen ohne Sinnänderung gestrafft worden war.[33]

Das Recht zum Waffengebrauch durch das Militär wurde in der Bekanntmachung für den Zweck der Selbstverteidigung, das Niederlegen von Waffen Dritter, zur Verhinderung der Flucht festgenommener Personen und zum Schutz in Bewachung stehender Personen und Sachen ausdrücklich bestätigt.[34]

Ausdrücklich wurde die Pflichtwidrigkeit betont Waffen nicht zu gebrauchen, wenn der gesetzliche Zweck nur durch den Gebrauch der Waffe zu erreichen war.[35]

Auch das Recht des Militärs im Fall innerer Unruhen selbstständig vorzugehen, wenn die zuständigen zivilen Stellen an der Erfüllung ihrer Aufgaben gehindert sind, wurde ausdrücklich erwähnt. Diese Vorschrift blieb erhalten und gestaltete den § 17 des Wehrgesetzes der Weimarer Republik.[36]

Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 wandte die Reichsregierung das Recht zur Verhängung des Belagerungszustands nach Ari. 68 der Reichsverfassung (RV) von 1871 i. V. m. dem Preußischen Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (BZG) uneingeschränkt an.[37]

Kriegs- und Belagerungszustand

Bis zum 10. Februar 1919 nutzte die revolutionäre oberste Reichsgewalt ihre uneingeschränkte revolutionäre Diktaturgewalt, die sie aus dem eigentlichen Recht der Revolution sich selbst zu schützen ableitete. Deswegen nutzte Noske im Januar 1919 auf Grund seiner umfassenden Vollmachten die uneingeschränkte revolutionäre Diktaturgewalt und nicht das beschränkte Belagerungszustandsrecht.[38]

Es wurde zwischen dem einfachem und dem verschärftem Kriegszustand unterschieden. Bereits im einfachen Kriegszustand wurden bestimmte Strafrechtsvorschriften gegen die Reichssicherheit und gemeingefährliche Verbrechen verschärft und mit der Todesstrafe bedroht.[39]

Im teilweise verschärften Kriegszustand wurden sieben von acht wesentlichen Grundrechte des preußischen Grundrechtskatalogs suspendiert, im total verschärften Kriegszustand wurde auch der Art. 7 das Verbot der Ausnahmegerichtsbarkeit aufgehoben. Es konnten außerordentliche Kriegsgerichte eingesetzt werden.[40]

Die im total verschärften Kriegszustand zu bildenden außerordentlichen Kriegsgerichte urteilten ausschließlich über Zivilisten, da alle Militärpersonen der ordentlichen Kriegsgerichtsbarkeit unterstanden. Die Bildung und das Verfahren waren im Preußischen Belagerungszustandsgesetz vom 4. Juni 1851 geregelt.[41]

Hochverrat im total verschärften Belagerungszustand

Nach § 4 des Einführungsgesetzes (EG) zum Strafgesetzbuch von 1870 (StGB) standen die Verbrechen der §§ 81 (Hochverrat), 88, 90, 307, 311, 312, 315, 322, 323 und 324 bei Erklärung des Kriegszustands mit dem Tod zu bestrafen. Wurde der total verschärfte Kriegszustand verhangen waren die außerordentlichen Kriegsgerichte zuständig.[42]

Die Rechtmäßigkeit des ordentlichen Kriegsgerichtsverfahrens

Gemäß der Militärstrafgerichtsordnung gab es gegen das Urteil des Feldkriegsgerichtes kein Rechtsmittel. Nur die Nichtbestätigung des Urteils durch den Gerichtsherren hätte eine neue Verhandlung bewirken können. Gerichtsherr war der Divisionskommandeur Generalleutnant Heinrich von Hofmann.[43] Seine Entscheidung bedurfte wiederum der Bestätigung durch den Militärbefehlshaber, den damaligen Oberbefehlshaber in und bei Berlin Gustav Noske (SPD), der das Urteil des ordentlichen Feldkriegsgerichts der Garde-Kavallerie-Schützen-Division vom 14. Mai 1919 nach Einholung von Gutachten der zivilen Justizverwaltung am 8. März 1920 bestätigte und ihm damit endgültige Rechtskraft verlieh.[44]

Die Zuständigkeit des ordentlichen Feldkriegsgerichtes in der Sache Liebknecht und Luxemburg war polemischen Angriffen ausgesetzt. Vielen Bolschewisten war nicht einsichtig, daß mit der sozialdemokratischen Revolution vom 9. November 1918 und der Aufhebung des Kriegs- und Belagerungszustands am 12. November 1918 die Rechtsnormen des Kriegs- und Belagerungsrechtes weiter galten.[45] Da die Garde-Kavallerie-Schützen-Division aber eine moblile militärische Einheit war, war dieses Gericht durch Gesetz zuständig. Der Rat der Volksbeauftragten hatte die rechtlichen Grundlagen der Militärgerichtsbarkeit durch Verordnung vom 5. Dezember 1918 ausdrücklich bestätigt.[46]

Der Begriff entschlossene Tat und seine Bedeutung

Das Universalwörterbuch des Duden beschreibt den Begriff entschlossen als zielbewußt, energisch, nicht zögernd. Damit bedarf der Begriff der Zeitnähe. Eine Tat beschreibt der Duden als die Ausführung eines Vorhabens.[47] In der Definition des Dudens wurde die Formulierung „entschlossene Tat“ für den Entschluß des damaligen Hauptmann Pabst gewählt, die Festnahme der beiden mutmaßlichen, steckbrieflich gesuchten Hoch- und Landesverräter anzuordnen und umsetzen zu lassen. Eine Straftat wurde nicht gebilligt, da wir Nationaldemokraten die grundsätzliche politische Formel, „Sicherheit durch Recht und Ordnung“ vertreten. Deswegen haben wir den Begriff Tat auch nicht im Sinn von Straftat gebraucht, sondern so wie der Duden es ausdrückt, als Ausführung eines Vorhabens, daß sehr rasch und Nachhaltig umgesetzt werden muß. Der Begriff „entschlossene Tat“ kann nur auf die vorläufige Festnahmen angewandt werden, weil diese rasch vorgenommen wurde. Anschließend wurde viel Zeit gebraucht um die Verdächtigen zur Erkennung dem Stabsquartier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division im Hotel Eden zuzuführen.

Der Begriff „entschlossene Tat“ ist auf die Todesfälle von Liebknecht und Luxemburg nicht anwendbar, auch nicht dann, wenn Kraft revolutionärer Diktaturgewalt, in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851,[48] tatsächlich ein außerordentliches Kriegsgericht gebildet worden war, die beiden wegen Hoch- und Landesverrat zum Tod verurteilte und den sofortigen Vollzug ohne Bestätigung anordnete.[49]

Die Hypothese von dem überpositiven außerordentlichen Kriegsgerichtsverfahren gegen Liebknecht und Luxemburg widerlegt nicht das rechtskräftige Urteil des ordentlichen Feldkriegsgerichts der GKSD, da diese Frage nicht erörtert wurde. Die Hypothese steht aber in Widerspruch zum amtlichen Kommunique der GKSD wegen der beiden Todesfälle. Major Waldemar Pabst hat aber die standrechtlichen Hinrichtungen Anfang der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts öffentlich verbreitet.[50]

Wehrhafte Demokratie

Eine Theorie der „Wehrhaften Demokratie“ formulierte 1937 der Politikwissenschaftler Karl Löwenstein. Die „Wehrhafte Demokratie“ ist eine problematische Angelegenheit, weil sie Menschen- und Bürgerrechte im allgemeinen und den Rechtsstaat im besonderen in Frage stellt.[51]

Waldemar Pabst war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Prototyp des „Wehrhaften Demokraten“. Mit der Aufspürung und Festnahme von Liebknecht und Luxemburg handelte er mit Sicherheit als „Wehrhafter Demokrat“. Mit seinem Einsatz für die Hinrichtung der mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter überschritt er die Grenze in den überpositiven Rechtsraum, die ein Merkmal der „Wehrhaften Demokratie“ ist. Im Vergleich hierzu stellt der sogenannte „Aufstand der Anständigen“ kein Akt „Wahrhafter Demokratie“ dar, da nicht mit überpositiven Mitteln eine konkrete Bedrohung abgewehrt wird, sondern mit kriminellen Mitteln eine legale oppositionelle politische Partei repressiv verfolgt wird.

Die Problematik der „Wehrhaften Demokratie“ in einer parlamentarischen Debatte anzusprechen ist legitim. Das die Vertreter des Bolschewismus eine solche Debatte nicht führen wollen ist verständlich und voraussehbar. Das die nichtbolschewistischen Parteien die notwendige Debatte über die „Wehrhafte Demokratie“ nicht führen können oder wollen, ist nicht voraussehbar. Erwartet wurde von der NPD-Fraktion, daß die nichtbolschewistischen Parteien dem bolschewistischen Konstrukt von den „Revolutionären Karl und Rosa“ entgegentreten, die Umdeutungen der Bolschewisten aufdecken und eine kritische Debatte über die „Wehrhafte Demokratie“ führen. Dies geschah nicht.

Den Major Waldemar Pabst zum Thema „Wehrhafte Demokratie“ auszuwählen, ist für die NPD-Fraktion besonders sinnvoll, da Pabst, ohne daß der Begriff existierte, der entscheidende Geburtshelfer des parlamentarisch-demokratischen Systems im Deutschen Reich war. Er setzte zur Durchsetzung des parlamentarisch-demokratischen Systems militärische Gewalt ein und mißachtete die Menschen- und Bürgerrechte von Liebknecht und Luxemburg in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und die Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914. Ohne seinen Einsatz hätte Deutschland mit einiger Sicherheit eine bolschewistische Militärdiktatur werden können. Pabst kann somit als Prototyp des „Wehrhaften Demokraten“ gewertet werden. Seine rasche Entfernung vom parlamentarisch-demokratischen System zeigt seine selbstkritische Einstellung zum Parlamentarismus, aber nicht zur „Wehrhaften Demokratie“. Pabst wandte sich kooperativen Modellen politischer Systeme zu.[52]

„Antifaschismus“ hebt den Parlamentarismus auf

Es war seit Stalins Volksfrontpolitik der 1930er Jahre das Bestreben der Bolschewisten die parlamentarische Demokratie auszuhebeln, für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren, einen Block aller Parteien zu bilden, die den Bolschewisten zumindest beim Konstrukt des „Antifaschismus“ folgen und schließlich die parlamentarische Demokratie mit Hilfe der parlamentarischen Demokraten zu beseitigen, damit eine bolschewistisch-terroristische Militärdiktatur errichtet werden kann. Diese Methode wird heute von den LINKEN auch in Lichtenberg praktiziert.[53]

Mit dieser Methode wird die parlamentarische Demokratie vor ihrer vollständigen Zerstörung schon faktisch im Fall von parlamentarischen Initiativen der NPD beseitigt. Die von der Partei der bolschewistischen LINKEN „antifaschistisch“ kontrollierte Bezirksverordnetenversammlung (BVV) muß sich dem „antifaschistischem“ Diktat der LINKEN beugen. Im Fall eines anderen Umgangs mit der NPD werden die Bezirksverordneten öffentlich diffamiert, diskriminiert, ausgegrenzt und beleidigt.[54]

Die NPD-Fraktion versucht den „antifaschistischen“ Block aufzubrechen. Das Thema „Wehrhafte Demokratie“ wurde als geeignet erachtet. Wenn eine der etablierten Parteien sich mit einem eigenständigen Beitrag an einer Debatte zum Thema beteiligen würde, wäre der „antifaschistische“ Block beschädigt. Die Reaktion auf den Antrag der NPD zur Umbenennung des Anton-Saefkow-Platzes war für die NPD-Fraktion enttäuschend, da sich die etablierten Parteien offenkundig nicht mit dem Antrag und seiner Intention befaßt haben. Die Partei die LINKE führte hier allein das Wort und reagierte hysterisch, da sie ihre Mythen über die Ereignisse der Monate vom Oktober 1918 bis zum Januar 1919 bedroht sah.

Sicherheit durch Recht und Ordnung

Sicherheit durch Recht und Ordnung ist ein Wahlspruch der NPD seit den 1960er Jahren. Er ist Programm und unterstellt die NPD ohne Abstriche dem staatlichen Gewaltmonopol, der Gesetzmäßigkeit der Regierung und der Unabhängigkeit der Gerichte. Die NPD billigt deswegen nicht Straftaten gegen das Leben. Die Tötung von Liebknecht und Luxemburg war ein schwerer politischer Fehler, der es den Bolschewisten erlaubte die beiden mutmaßlichen politischen Straftäter mythisch zu verklären und ihre Rolle in der Zeit vom Mittwoch, den 23. Oktober 1918 bis zum Mittwoch, den 15. Januar 1919 umzudeuten.

Eine Inhaftierung der beiden und ihre rechtskräftige Verurteilung durch ein ordentliches Gericht wäre sinnvoll gewesen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wären beide zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.[55]

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Jörg Hähnel steht die Frage, ob er eine Straftat gebilligt hat. Dazu ist notwendig zu klären welcher rechtliche Rahmen bestand und wann und wie in diesem Rahmen welche Handlung eine Straftat darstellte und welche nicht.

1.         Seit dem 29.September 1918 herrschte in Deutschland ein friedlicher revolutionärer Prozeß auf Grundlage der bestehenden Reichsverfassung von 1871, getragen von den Mehrheitsparteien des Deutschen Reichstages, der Ministerialbürokratie und der Obersten Heeresleitung.

2.         Seit dem 28. Oktober 1918 war das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie mit dem Reichstag verantwortlichem Reichskanzler.

3.         Am 9. November 1918 wurde die deutsche Oktoberrevolution zur sozialdemokratischen Novemberrevolution. Die Übergabe der Regierungsgewalt an die SPD und die Ausrufung der Republik war notwendig geworden, um linksextremistische Umtriebe zur Errichtung einer bolschewistisch-terroristischen Militärdiktatur zu vereiteln.

4.         Der am 10. November 1918 gebildete Rat der Volksbeauftragten war faktisch alleiniger Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt.

5.         Mit dem Beschluß des Ersten Allgemeinen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands vom 19. Dezember 1918 allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen zu einer Deutschen Nationalversammlung abzuhalten, der Bestätigung des Rates der Volksbeauftragten als oberstes Organ der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt im Deutschen Reich und der Bestimmung des Zentralrates der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte zum Kontrollorgan des Rates der Volksbeauftragten, hatte das Deutsche Reich eine neue revolutionäre Verfassungsordnung, die mit allen positiven und überpositiven Rechtsmitteln bewahrt werden dürfte.

6.         Mit dem Austritt der Unabhängigen Sozialdemokraten aus dem Rat der Volksbeauftragten, am 29. Dezember 1918, war die SPD alleiniger Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt und berechtigt zum Schutz der Verfassung und des revolutionären Staates und seiner Organe überpositive Rechtsmittel anzuwenden.

7.         Am 6. Januar 1919 wurde der Volksbeauftragte Gustav Noske (SPD) vom Rat der Volksbeauftragten, Teilen der preußischen Landesregierung und des Zentralrates der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte zum Oberbefehlshaber in und bei Berlin ernannt und mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet.

8.         Noske auf Grund der revolutionären Diktaturgewalt befugt, die Vorschritten des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und die Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914 überpositiv auszulegen und damit Freiheit von den Beschränkungen dieser Normen zu besitzen.

9.         Der Zentralrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte verhängte am 6. Januar 1919 den vollständig verschärften Kriegs- und Belagerungszustand in und bei Berlin, veröffentlicht am 7. Januar 1919 im Reichsanzeiger Nr. 5.

10.      Am 15. Januar 1919 wurden die steckbrieflich gesuchten mutmaßlichen Hoch- und Landesverräter Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in ihrem Versteck aufgespürt und dem Stab der Garde-Kavallerie-Schützen-Division zugeführt.

11. In überpositiver Auslegung der Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914 stellte der erste Generalstabsoffizier der Division, der damalige Hauptmann Waldemar Pabst fest, daß die zivilen Behörden in der Frage der Behandlung von Liebknecht und Luxemburg nicht handlungsfähig waren, übernahm die vollziehende Gewalt, bildete in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 ein den Beschränkungen des Gesetzes nicht unterworfenes außerordentliches Kriegsgericht, daß die beiden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen Hoch- und Landesverrates zum Tod verurteilte und in überpositiver Auslegung des Gesetzes den sofortigen Vollzug anordnete.

12.      Der Gebrauch der Schusswaffen ohne formale Hinrichtungssituation ergab sich aus der oben genannten Vorschrift vom 19. März 1914, da der gesetzliche Zweck, die beiden mit dem Tod zu bestrafen, nicht anders zu erreichen war, als in der gewählten Form.

13.      Die amtliche Darstellung der Todesfälle, als im Fall Liebknecht auf der Flucht erschossen und im Fall Luxemburg von einem unbekannten aus einer wütenden Menge heraus erschossen, war Grundlage für den Mordmythos. Die Darstellung der Hinrichtungen in dieser Form war aber politisch geboten, da die SPD im Fall des Bekanntwerdens einer angeordneten Hinrichtung eine weitere Zersetzung der Partei befürchten mußte und eine unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses zur Deutschen Nationalversammlung am Sonntag, den 19. Januar 1919

14.      Gerichtlich belangt wurden ohne, daß dem ordentlichen Feldkriegsgericht die oben aufgezählten Tatsachen bekannt waren, der Oberleutnant a. D. Kurt Vogel wegen Wachvergehen, hier der mangelhafte Schutz Luxemburgs vor den Kolbenschlägen Runges und die illegale Beseitigung der Leiche, sowie der Husar Otto Wilhelm Runge wegen versuchten Totschlags an Liebknecht und Luxemburg und der Leutnant zur See Rudolf Liepmann wegen Begünstigung Runges.

15.      Die Urteile fußten auf dem damaligen Recht und sind bis heute rechtskräftig.

16.      Der Mordmythos ist Teil der bolschewistischen Strategie und Taktik, daß alle Handlungen einer nicht bolschewistischen Macht gegen bolschewistische Vergehen und Verbrechen und bolschewistischen Rechtsbrechern grundsätzlich „illegal“ sind.

17.      Aus den genannten Gründen hat Jörg Hähnel keine Straftat gegen das Leben der Rosa Luxemburg gebilligt, da keine Straftat vorlag, sondern die überpositive Anwendung bestehender Rechtsnormen zum Schutz des Staates und seines Bestandes, als Akt „Wehrhafter Demokratie“. Dies hat Jörg Hähnel in seiner Rede deutlich gemacht.

Literaturliste

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Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19. Zweiter Teil eingeleitet von Erich Matthias bearb. von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff, Düsseldorf: Droste 1969, (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Erste Reihe: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik. Im Auftrag der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien hg. von Werner Conze und Erich Matthias, Zweiter Teil, Bd. 6/II)

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[1] )  Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der VI. Wahlperiode vom 22. März 2007, § 26

[2] )  Vgl. MBR, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Berlin: „Kampf um die Rathäuser“. Die NPD in der Lichtenberger BVV, in: Vielfalt in Lichtenberg. Beilage des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. Bereich der Bezirksbürgermeisterin, Dezember 2008, in: Lichtenberger Rathausnachrichten, 8. Jg., Nr. 12, 29. November 2008, Beilage S. 2

[3] )  Vgl. NPD bekommt Hilfe von SPD und CDU. Abstimmung in Lichtenberg, in: Berliner Zeitung, Nr. 131, Freitag 6. Juni  2008 und Thomsen, Jan: Verordnete bedauern Votum. NPD-Antrag unterstützt, in: Berliner Zeitung, Sonnabend 7. Juni 2008, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/

[4] )  Vgl. Gietinger, Klaus: Essay: Sieben Gründe, Rosa Luxemburg zu ermorden, in: Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995,S. 164-187, S. 167f und S. 184f

[5] )  Vgl. Loewenstein, Karl: Militant Democracy and Fundamental Rights, in: American Political Science Review 31, 1937, S. 417-433 und S. 638-658

[6] )  Vgl. Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 24

[7] )  Vgl. I. Abschnitt, Dokumente 3. und 5., in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 28-30

[8] )  s. RGBl. 1918, S. 1274f

[9] )  Vgl. Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19. Erster Teil eingeleitet von Erich Matthias bearb. von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff, Düsseldorf: Droste 1969, (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Erste Reihe: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik. Im Auftrag der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien hg. von Werner Conze und Erich Matthias, Bd. 6/I), S. XVff; Abschnitt II. Dokumente 11. und 18. und Abschnitt VII, Dokument 15., Bericht des Untersuchungsausschusses über die Januarunruhen in Berlin (Auszug), in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 64ff, S. 78f und S. 196ff

[10] ) Vgl. Luxemburg, Rosa: Nationalversammlung oder Räteregierung? Und dies.: Die Ordnung herrscht in Berlin, in: Luxemburg Rosa: Gesammelte Werke. August 1914 bis Januar 1919, Berlin: Dietz 1974, S. 462-465 und 533-538; Luks, Leonid: Entstehung der kommunistischen Faschismustheorie. Die Auseinandersetzung der Komintern mit Faschismus und Nationalsozialismus 1921-1935, Stuttgart: Dt. Verlags-Anstalt 1984, (Studien zur Zeitgeschichte, Bd. 26), hier Ausführungen von Lenin über die Bedeutung des Militärs für die russischen Bolschewiki, S. 34; Mommsen, Wolfgang J.: Max Weber und die deutschen Politik 1890-1920, 2. überarb. und erw. Aufl., Tübingen: Mohr 1974, S. 529f

[11] ) Vgl. Christoph, Jürgen: Die politischen Reichsamnestien 1918 – 1933, Frankfurt (Main)/Bern/New York/ Paris: Lang 1988, (Rechtshistorische Reihe, Bd. 57), S. 22

[12] ) Vgl. Christoph, Jürgen: Die politischen Reichsamnestien 1918 – 1933, Frankfurt (Main)/Bern/New York/ Paris: Lang 1988, (Rechtshistorische Reihe, Bd. 57), S. 3

[13] ) Vgl. Christoph, Jürgen: Die politischen Reichsamnestien 1918 – 1933, Frankfurt (Main)/Bern/New York/ Paris: Lang 1988, (Rechtshistorische Reihe, Bd. 57), S. 25; Vasold, Manfred: Dittmann, Wilhelm, in: Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik. Hg. von Wolfganz Benz und Hermann Graml, München: C. H. Beck 1988, S. 64-65: Dittmann war zu  fünf Jahren Festungshaft wegen Rädelsführerschaft beim Berliner Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918 verurteilt worden, S. 64

[14] ) Vgl. Christoph, Jürgen: Die politischen Reichsamnestien 1918 – 1933, Frankfurt (Main)/Bern/New York/ Paris: Lang 1988, (Rechtshistorische Reihe, Bd. 57), S. 27

[15] ) Vgl. Tessin, Georg: Deutsche Verbände und Truppen 1918 -1939. Altes Heer, Freiwilligenverbände, Reichswehr, Heer, Luftwaffe, Landespolizei. Bearb. auf Grund der Unterlagen des Bundesarchiv-Mlitärarchivs; hg. mit Unterstützung des Bundesarchivs und des Arbeitskreises für Wehrforschung, Osnabrück: Biblio 1974, S. 47; Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19. Zweiter Teil eingeleitet von Erich Matthias bearb. von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff, Düsseldorf: Droste 1969, (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Erste Reihe: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik. Im Auftrag der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien hg. von Werner Conze und Erich Matthias, Bd. 6/II), S. 27ff; IV. Abschnitt, Dokumente 2 und 3, V. Abschnitt, Dokumente 6 und 12, in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 98-100, S. 133-136 und S. 142f; Mitteis, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch. Neubearbeitet von Heinz Lieberich, 17. erw. und erg. Aufl., München: Beck 1985, (Kurzlehrbücher für das juristische Studium), S. 429

[16] ) Vgl. Scharrer, Manfred: Karl Liebknecht (1871-1919), in: Fröhlich, Michael (Hg.): Das Kaiserreich. Portrait einer Epoche in Biographien, Darmstadt: WBG 2001, S. 431-442, S. 439f; II. Abschnitt, Dokumente 11 und 18., in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 64-67 und 78f

[17] ) Vgl. Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 108 und S. 128f

[18] ) Vgl. VIII. Abschnitt, Dokument 5, in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 179f

[19] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 922 und S. 922 Anm. 32; Wohlfeil, Reiner: Heer und Republik, in: Deutsche Militärgeschichte 1648 – 1939. Hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Bd. 3: Abschnitt VI: Reichswehr und Republik (1918-1933), München 1983, S. 11-303, S. 62

[20] ) Vgl. Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 107ff, S 136ff und S. 157ff

[21] ) Vgl. Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 35ff und S. 73ff

[22] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 925ff; Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 40ff und S. 127; nicht nur Huber übernimmt unkritisch den Mordvorwurf z. B. auch: Luther, Karl-Heinz: Die nachrevolutionären Machtkämpfe in Berlin, November 1918 bis März 1919, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Bd. 8. (1959), S. 187-221 und Wohlfeil, Reiner: Heer und Republik, in: Deutsche Militärgeschichte 1648 – 1939. Hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Bd. 3: Abschnitt VI: Reichswehr und Republik (1918-1933), München 1983, S. 11-303, S. 74ff

[23] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 929

[24] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 929

[25] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 929

[26] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 929f

[27] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 929f

[28] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 930; VIII. Kapitel, Dokumente 5ff, in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 179ff, besonders Dokument 10, S. 190

[29] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.726ff

[30] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1089

[31] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1089; Halle, Felix: Deutsche Sondergerichtsbarkeit 1918 – 1921. Die bayerischen Volksgerichte, das Standrecht, die politischen und wirtschaftlichen Sondergerichte in Deutschland vor und nach dem Erlaß der Weimarer Verfassung, Berlin/Leipzig: Frankes Verlag 1922, S. 33; Liepmann, Rudolf: Die polizeilichen Aufgaben der Deutschen Wehrmacht, Leipzig: Theodor Weicher 1926, (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien, H. 16), S. III

[32] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1089f

[33] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1090

[34] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1090

[35] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1090

[36] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1090; Liepmann, Rudolf: Die polizeilichen Aufgaben der Deutschen Wehrmacht, Leipzig: Theodor Weicher 1926, (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien, H. 16), S. 81ff

[37] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1090

[38] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.1091; VIII. Abschnitt, Dokument 5, in: Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 179f

[39] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.42

[40] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.43f

[41] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.47f

[42] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S.48 Anm. 43

[43] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 901 Anm. 34

[44] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 927f; Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 76ff

[45] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 735; Gmelin, Hans: Der Ausnahmezustand, in: Handbuch der Politik, hg. von Gerhard Anschütz und Fritz Berolzheimer u. a. Dritter Band: Die politische Erneuerung, 3. Aufl., Berlin/Leipzig 1921, S. 158; Jellinek, Walter: Revolution und Reichsverfassung, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd. IX, 1920, S. 8

[46] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 928; Tessin, Georg: Deutsche Verbände und Truppen 1918 -1939. Altes Heer, Freiwilligenverbände, Reichswehr, Heer, Luftwaffe, Landespolizei. Bearb. auf Grund der Unterlagen des Bundesarchiv-Mlitärarchivs; hg. mit Unterstützung des Bundesarchivs und des Arbeitskreises für Wehrforschung, Osnabrück: Biblio 1974, S. 45f

[47] ) Vgl. Duden. Deutsches Universalwörterbuch. Hg. vom Wissenschaftlichen Rat, 2. Aufl., Mann­heim/Leipzig/Wien/Zürich: Dudenverlag 1989, S. 1516

[48] ) Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer 1978, S. 1089f

[49] ) Vgl. Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900 1995, S. 112

[50] ) Vgl. Die Rolle Piecks, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 27, vom 8. Februar 1962, S. 223f

[51] ) Vgl. Loewenstein, Karl: Militant Democracy and Fundamental Rights, in: American Political Science Review 31, 1937, S. 417-433 und S. 638-658; vgl. verschleiernd: Mannheim, Karl: Diagnose unserer Zeit. Gedanken eines Soziologen, Frankfurt  (Main): Büchergilde Gutenberg 1952,S. 5f, S. 19f und S. 109ff

[52] ) Vgl. Gietinger, Klaus: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L., Berlin: Verlag 1900, 1995, S. 128f

[53] ) Vgl. NPD bekommt Hilfe von SPD und CDU. Abstimmung in Lichtenberg, in: Berliner Zeitung, Nr. 131, Freitag 6. Juni  2008 und Thomsen, Jan: Verordnete bedauern Votum. NPD-Antrag unterstützt, in: Berliner Zeitung, Sonnabend 7. Juni 2008, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/

[54] ) Vgl. NPD bekommt Hilfe von SPD und CDU. Abstimmung in Lichtenberg, in: Berliner Zeitung, Nr. 131, Freitag 6. Juni  2008 und Thomsen, Jan: Verordnete bedauern Votum. NPD-Antrag unterstützt, in: Berliner Zeitung, Sonnabend 7. Juni 2008, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/

[55] ) Vgl. Mommsen, Wolfgang J.: Max Weber und die deutschen Politik 1890-1920, 2. überarb. und erw. Aufl., Tübingen: Mohr 1974, S. 328 und 529f; Ritter, Gerhard A.; Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918-1919. Dokumente, 2. Aufl., Hamburg: Hoffmann und Campe 1975, S. 190 und 192


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Standpunkt – Einsatz in Afghanistan

30. Juni 2009 · Kommentar schreiben

Um es vorweg zu sagen – der Einsatz der deutschen Soldaten in Afghanistan ist politisch gesehen eine Katastrophe.  Die Normannia kann dies nicht ändern und stellt sich somit hinter unsere Soldaten. So gesehen kann man sagen, die Heimatfront steht.

Wir sehen die Hauptaufgabe der Offiziere ihre Soldaten heil nach Deutschland zurückzubringen.  Für diese Aufgabe brauchen unsere Soldaten das allerbeste Material und die neueste Ausrüstung. Es ist nach unserer Ansicht eine Schande bei Luftunterstützung auf  unsichere Bündnispartner zurückgreifen zu müssen. Wie kann es denn sein, dass erst nach mehrstündigen Feuergefechten amerikanische Hubschrauber Luftunterstützung gewähren? Wir brauchen unsere eigene Infrastruktur um im Feindesland überleben zu können.

Ruhm und Ehre unseren Soldaten! Kommt gesund und vor allem bald nach Hause!

Gefallene deutsche Soldaten

gefallene deutsche Soldaten

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Geisteskranke Altstalinisten fordern die Schleifung der Alpenfestung Innsbruck (Auszug)

22. Juni 2009 · Kommentar schreiben

Wahrscheinlich wollen diese rotlackierten Buam und Dirndl´n mit Kiffschwaden und den eigenen strengen Körpergeruch (waschen ist faschistisch) die Berge einnebeln und dann dieses,  Ihrer Meinung nach explosive Gemisch,  mittels  den verfilzten Laushaaren (elektrische Aufladung)  zur Detonation bringen.

Burschenschaftskommers 2009 Innsbruck – Alpen


Sepp Unterwurzacher


11.03.2009 19:09

Im Juni 2009 treffen sich in Innsbruck/Österreich rechte Burschenschafter aus dem gesamten, deutschsprachigem Raum. Einige Hintergrundinfos dazu:

Burschenschaftskommers 2009 Innsbruck – Alpenfestung schleifen!

Was ist der Kommers 2009?

Festkommerse sind für Studentenverbindungen beliebte Auftritte, um ihr Gedankengut Säbel klirrend an die Öffentlichkeit zu tragen. In eigenen oder sympathisierenden Szeneblättern wird von einer `stärkenden Wirkung` der Kommerse berichtet. Es ist ein großes, überregionales Zusammentreffen von Verbindungen und Burschenschaften, das nach strengen Regeln abgehalten wird.

Der „großdeutsche“ Gedanke und „Tirol 2009“

In diesem Fall haben sich die Organisatoren für Innsbruck und den 19. Juni 2009 entschieden, den Tag der so genannten Herzjesufeier. An diesem Tag werden im traditionell -religiösen Zusammenhang Bergfeuer abgebrannt, allerdings sind diese inzwischen auch in Verbindung mit der Forderung nach einer Wiedervereinigung Tirols zu sehen. Auch wenn der Kampf für die Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol in den Fünfziger – und Sechzigerjahren seine Berechtigung hatte, so wurde er dennoch immer schon von Rechtsextremen und Neonazis für ihre Zwecke missbraucht – die Idee des „Grenzdeutschtums“ treibt sich in der rechten Szene in Österreich und Deutschland ja schon lange herum. Nachdem Rechtsextreme in Österreich nicht mehr offen für ein vereinigtes Deutschland auftreten können, wird der großdeutsche Gedanke hinter dem Begriff der „Deutschen Kulturnation“ versteckt und Südtirol so zu einem Teil dieser Kulturnation. Für deutschnationale Burschenschaften steht dieser Begriff über den nationalstaatlichen Grenzen, wie sie heute existieren und ist nur eine „moderne“ Adaption der Idee der Deutschen Nation. Der Kommers ist für die deutschnationale Burschenschafter also Anlass, eben diesen völkischen Gedanken offen zu propagieren.

Der Kontext!

Doch mit diesen Ideen setzen sich die Burschenschafter gar nicht allzu weit von der offiziellen Linie der Tiroler Landespolitik ab. So sagte bereits Andreas Khol, ehem. Nationalratspräsident, ÖVP-Abgeordneter und Organisator des offiziellen Tiroler Gedenkfestumzugs im September 2009, dass dieses Gedenkjahr die „große Chance, die Einheit Tirols im Kopf zu verankern“ biete. Es scheint, dass völkische Ideen in Tirol auch im 21. Jahrhundert noch salonfähig sind. Dies bietet einen fruchtbaren Boden für rechtsradikale Veranstaltungen wie den Kommers.

Der Vierte…

Der Kommers im Juni ist nicht die erste große burschenschaftliche Veranstaltung in Innsbruck, de facto gab es bereits 1984, 1994 und 2000 ähnliche Treffen. 1994 wurde im Innsbrucker Kongresshaus der „Gesamt-Tiroler-Freiheitskommers“ veranstaltet. Damals organisiert von der Deutschen Burschenschaft (DB), den Innsbrucker Burschenschaften Brixia und Suevia, sowie dem Wiener Korporationsring (WKR). Dem Ausspruch „Keine Angst vor Großdeutschland!“ jubelten damals über 1.500 Waffenstudenten zu.(1)
Am 12. und 13. Mai 2000 fand in Innsbruck die letzte Großveranstaltung waffenstudentischer Verbindungen statt. Sie löste heftige Proteste aus und die „Plattform gegen Rassismus“ mobilisierte zu vielfältigen Gegenaktionen. Trotz allem ließ es sich der damalige Innsbrucker Bürgermeister Herwig van Staa nicht nehmen, den Ehrenschutz zu übernehmen.
Heuer wird wieder ein wesentlich höherer Staatsfunktionär öffentlich für den Kommers einstehen: Nationalratspräsident Martin Graf, Mitglied der rechtsradikalen Burschenschaft Olympia in Wien.

Der Hintergrund

Die Organisation des Kommerses wird von einer interkorporativen Arbeitsgruppe geleitet. Die Leitung der Gruppe hat Christoph Mösenbacher inne. Er ist gleichzeitig der Vorsitzende des Rings freiheitlicher Studenten (sic) für Tirol und Mitglied der Burschenschaft Brixia. Weiters mit im Boot sind die Burschenschaft Suevia, die Corps Athesia und Gothia, die Sängerschaft Skalden, die Landsmannschaft Tirol und die akademische Turnverbindung. Dieses Netzwerk als solches kann nicht als rechtsradikal eingestuft werden, auch wenn einige der Burschenschaften, die darin agieren, wie die Brixia, Suevia und die Sängerschaft Skalden, durchaus so bezeichnet werden können. Jedoch lässt sich die generelle Akzeptanz des deutschnationalen Lagers in diesen Zusammenhängen festhalten.

Einige Mitglieder der Burschenschaften sind des weiteren auch in rechten Parteien, wie der FPÖ und dem BZÖ, organisiert, und bekleideten hohe Ämter in Bundesministerien – es scheint, als stünde eine mächtige Parteienstruktur hinter den Burschenschaften. Diese ist auch seit der Regierungsbeteiligung der FPÖ 2000 verstärkt in den Staatsapparat eingedrungen seit 2001 wird kein gesonderter „Rechtsextremismus-Jahreslagebericht“ mehr herausgegeben und seit 2002 werden die deutschnationalen Burschenschaften nicht mehr im österreichischen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Im Moment sitzen zumindest 13 Abgeordnete im Parlament, die Mitglied einer deutschnationalen Korporation sind.
Auch das Verhältnis der Korporationen zu rechtsradikalen Persönlichkeiten in ihren eigenen Reihen ist interessant: Da ist einmal Herwig Nachtmann, Mitglied der Burschenschaft Brixia, 1995 nach dem NS Verbotsgesetz verurteilt. Seine Verurteilung hatte keine weiteren Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft. In derselben Korporation findet sich auch Erhard Hartung, verurteilter vierfacher Mörder und Südtirolterrorist, der jedoch nie an Italien ausgeliefert wurde.
Außerdem NS-Mörder, wie der SS Obersturmbannführer Gerhard Lausegger (Suevia), Mitbeteiligter im Novemberpogrom 1938 in Innsbruck, der KZ-Arzt Hermann Richter (Skalden) und Ferdinand von Sammern–Frankenegg (Skalden), Verantwortlicher für die Deportation der Warschauer JüdInnen. Allesamt „Altherren“ der Innsbrucker Burschenschaften, die sich bis heute nicht von ihrer Vergangenheit und der Vergangenheit ihrer Mitglieder distanzieren – auf der Homepage/Heimseite der Suevia wird bis heute von der „Niederlage 1945“ gesprochen.

Alpenfestung schleifen!

All diese Umtriebe sind Teil des österreichischen Alltags und nehmen Einfluss auf Kultur und Politik. Ein Auftreten gegen den Kommers ist wichtig, aber es ist nur ein kleiner Schritt in der täglichen Arbeit gegen menschenverachtende rechtsradikale Ideologien und ihre TrägerInnen in unserer Gesellschaft, aber immerhin ein Zeichen von Widerstand – Wer nicht aus der Geschichte lernt, ist verurteilt, sie wieder zu erleben… Watch out for Mobilization!

(1) Maegerle Anton; „Der Traum vom Deutschen


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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

deutschsprachige Minderheit


wonneproppen


12.03.2009 – 14:04

kleine Korrektur:
In Südtirol gibt es keine deutschsprachige Minderheit.
Es handelt sich um die Mehrheit (ca. 80%)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

what? — [ykw]

@ykw — so what

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Hervorragender Kommentar zu den kommunistischen Umtrieben in Innsbruck! (Online Innsbrucker Zeitung)

22. Juni 2009 · Kommentar schreiben

Offenbahrend
„An ihren Propheten sollt ihr sie erkennen“ – man schaue sich nur beide Seiten etwas genauer an. Auf der einen Seite die linken Krakeler – der blanke Haß auf die Bildung, die Aufrichtigkeit und das belebte Seelenleben der Anderen, die noch wissen welchem Volk und welcher Geschichte sie angehören.
Was sind denn die Parolen der Linksextremen anderes als ein ewig destruktives „Dagegen!“, „Zerstören!“ und „Abschalten!“ Allein das Aussehen ihrer Vertrete offenbahrt doch vieles – diese haßverzerrten, lebensentleerrten bleichen, abgezehrten Gesichter, denen man den Entzug von jedem wahren Lebensquell geradezu ansieht. Es sind nicht die Drogen, die jedes natürliche Leben aus ihnen herausgesaugt haben – es ist ihre Ideologie!
Was hat diese denn jemals anders bewirkt als unendliche Zerstörung und unendliches Leid? Stalins 60 Millionen und Maos 80 Millionen Tote?
Auf der anderen Seite die Burschenschafter, welche nicht nur in Kommersgesängen lebensbejahenden Frohsinn praktizieren, ja deren gesamte Ausrichtung ein konstruktives „Dafür!“ ist – ein „Dafür“ für die elementaren Lebensgrundlagen Heimat, Familie, Kultur!
Die Linke haßt die Burschenschaft wie die Pechmarie die Goldmarie.

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